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AGB's

 

 
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ADGebäudereinigung
Stand 04.2016
 


1. Art  und Umfang der Leistung
Die AD Gebäudereinigung verpflichtet sich, die vertraglich, durch
Angebote oder Absprachen zu erbringende Leistung  fach- und fristgerecht
auszuführen.  
2. Reinigungspersonal
Die AD Gebäudereinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird  
nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Die AD
Gebäudereinigung ist ferner berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen anderer Unternehmen  (Subunternehmer) zu bedienen.
3. Datenschutz - Sicherheit
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten,
Hefter  usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige
Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts-
und  Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das
Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden
Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber  abzugeben.
Dem Personal ist untersagt,  Personen, die nicht vom Auftragnehmer
eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
4. Reinigungsmittel und Geräte  
Die AD Gebäudereinigung stellt die für die Reinigungsarbeiten
erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender
Menge auf ihre Kosten zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom,
Papier- und Mülltonnen, sowie einen für die  Unterbringung der Hilfsmittel
(Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o. ä. zur
Verfügung  und übernimmt dafür  die Kosten.
5.Gewährleistung/ Auftragserfüllung
Die Werkleistungen der Firma AD Gebäudereinigung gelten als
auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete
Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei
genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber
unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma AD
Gebäudereinigung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die
Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach
schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma AD
Gebäudereinigung .Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur
Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung
berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma AD Gebäudereinigung zur
Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf
zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über
Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht
an die Firma AD Gebäudereinigung weitergegeben hat, wird keine
Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine
ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit
der zu reinigenden Flächen trifft.
6. Schlüssel  
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber
rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste
durch  das  Personal der AD Gebäudereinigung haftet die AD
Gebäudereinigung in Höhe des zu ersetzenden Schlüssels.
7. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt
kann  die AD Gebäudereinigung den Reinigungsdienst, soweit dessen
Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend
umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die AD Gebäudereinigung
verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der
Unterbrechung zu ermäßigen.
8.  Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen/  Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich ab
Kenntnis schriftlich geltend zu machen.
Für Schäden, die nachweislich auf  Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen
sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein
konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für
Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet
werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
9. Zahlung des Entgelts
Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
zahlbar wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht
anerkannt wenn nicht anders vereinbart.
Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden
Monats fällig wenn  nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von
8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
10. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der
vertraglichen Leistungen
oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist
ausgeschlossen.
11. Preisänderung
Die AD Gebäudereinigung ist berechtigt, die Preise für die vereinbarten
Leistungen jährlich um max. 10 % zu erhöhen. Der Auftraggeber hat bei
einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1
Monat zum Monatsende.
12. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen
Vereinbarung.  
Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit
mit einer Frist von vier Wochen zum 31.03., 30.6., 30.09. oder 31.12. eines
jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des
§ 314 BGB unberührt.
13. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie
derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene
wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der  übrigen
Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
14 . Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
15. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im
Rahmen des  Bundesdatenschutzgesetzes(§26BDSG)zulässig, EDV-mäßig
gespeichert und verwaltet werden.
16. Teilunwirksamkeit
 Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen
Bestimmungen erhalten. An Stelle
der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten
Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am
nächsten kommt.





 

 

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